Wie du mit SugarCRM die Anforderungen der DSGVO umsetzen kannst
Wir hatten in unserem Artikel zum Spring ’18 bzw. Sugar 8 Release geschrieben, dass wir noch einmal ausführlicher auf das Thema Datenschutz gehen werden. Es gab ja zahlreiche Neuerungen bei SugarCRM im Zuge der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai nun offiziell in Kraft getreten ist.
Nachfolgend ein paar Hintergründe zur DSGVO, die im ganzen Trubel um die Umsetzung leider unter den Tisch gefallen sind. Man sollte sie aber kennen, um zu verstehen, was es mit der DSGVO auf sich hat.
Datenschutz ist ein Grundrecht
Den wenigsten ist vermutlich bekannt, dass Datenschutz ein Grundrecht ist. Es ist in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Artikel 8 Absatz 1 sowie Artikel 16 Absatz 1 verankert. Informationelle Selbstbestimmung ist in der deutschen Gesetzgebung das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
Dies war einer der Erwägungsgründe, die der DSGVO zugrunde liegen. Insgesamt gab es übrigens 173.
Grundsätze der DSGVO
Neben den Erwägungsgründen gibt es insgesamt sieben Grundsätze (Artikel 5 bis 11), von denen vor allem folgende drei für das Thema CRM relevant sind:
Artikel 5 – Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Artikel 7 – Bedingungen für die Einwilligung
Rechte der betroffenen Personen, die sich daraus ableiten
Und aus diesen Grundsätzen leiten sich dann zahlreiche Rechte ab, unter anderem:
- Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
- Berichtigung und Löschung (hierunter fällt auch das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung)
- Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung
Das könnte man alles noch weiter ausholen, aber interessanter ist sicherlich jetzt die Frage:
Neue Rolle: Datenschutzbeauftragter
Neu ist auch die Rolle des Datenschutzbeauftragten in SugarCRM. Das heißt, eine oder mehrere Personen können beispielsweise Auskunft darüber erteilen, welche personenbezogenen Daten erfasst wurden, sie auf Wunsch berichtigen oder löschen.
Auskunftsrecht
Ab sofort können Felder in SugarCRM als personenbezogene Daten markiert werden. Diese können von Datenschutzbeauftragten schnell und einfach eingesehen werden und darüber hinaus wer die Daten eingegeben hat bzw. wann Änderungen stattfanden. Nachfolgend ein Screenshot wie das aussieht.
Dauerhafte Löschung personenbezogener Daten in SugarCRM
Wenn ein Kontakt die Löschung einiger oder sämtlicher personenbezogenen Daten wünscht, kann der Datenschutzbeauftragte, die entsprechenden Felder markieren, und sie werden daraufhin dauerhaft gelöscht. Falls etwa die E-Mail-Adresse gelöscht wurde, wird der Wert beim Kontakt als „dauerhaft gelöscht“ angezeigt.
Zustimmung zur Verarbeitung
Per default kann nun eingestellt werden, dass sämtliche E-Mail-Adressen, für die kein Double-Opt-in vorliegt, automatisch als „Opt-out“ gelten. Das bedeutet, dass sie erst mal nicht für Marketingaktionen wie Newsletter verwendet werden dürfen. Sobald eine Zustimmung des Kontaktes vorliegt, kann dies natürlich geändert werden.
Diese Zustimmung kann nun für alle Marketingaktionen erteilt werden oder nur für bestimmte Informationen. Also die Zustimmung zu Produkt-Updates aber nicht für den allgemeinen Newsletter. Das ziemlich gut umgesetzt.
Bislang gab es zudem auch schon ein „Do-not-call“ – Feld, auch das sollte man an der Stelle nicht unterschlagen.
Und wenn man eine Zustimmung erteilt, dann kann man diese natürlich auch widerrufen. Auch hier kann derjenige entscheiden, ob der Widerruf für alle oder nur für bestimmte Marketingmaßnahmen gilt.
Datenqualität & Datensparsamkeit
Eingangs hatten wir ja von den 173 Erwägungsgründen gesprochen, die der DSGVO zugrunde liegen. #39 ist hier vielleicht auch noch interessant: „Grundsätze der Datenverarbeitung“. Hier heißt es unter Punkt 7:
„Die personenbezogenen Daten sollten für die Zwecke, zu denen sie verarbeitet werden, angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke ihrer Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.“
Braucht es all die Daten, die bislang erfasst werden? Stichwort Datensparsamkeit. Und in dem Zusammenhang auch Datenqualität, denn viele Daten heißt ja nicht, dass sie noch aktuell bzw. richtig sind. Für SugarCRM gibt es ein Add-on, Hint, dass beispielsweise automatisch die Unternehmensadresse hinzufügt wie auch auf Wunsch weitere Informationen, zum Beispiel Social-Media-Profile.
Sehr einfach gelöst; anders als bei anderen Tools kannst du auswählen, welche Daten du zu einem Kontakt hinzufügen willst. Das wird im Übrigen dann auch in der Übersicht der personenbezogenen Daten angezeigt, dass Hint die Quelle ist.
Fazit
SugarCRM bietet seit dem jüngsten Release viele Features, um die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung einfach und gesetzeskonform umzusetzen. Das ist unsere Meinung. Was denkst du?
Gerne stehen wir dir für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Kostenloses E-Book zur DSGVO
Ansonsten empfehlen wir dir gerne noch das kostenlose E-Book „Bereit für die DSGVO“, ein kompakter Praxisleitfaden mit einer Einführung in die DSGVO (ja, es gibt da noch mehr zu sagen) und ihre Bedeutung für das Customer Relationship Management (CRM). Darin wird auch das Datenschutz-Modul von SugarCRM noch einmal näher vorgestellt.
Links:
- Bereit für die DSVO Guide – Ein Praxisleitfaden für besseres Customer Relationship Management (von der SugarCRM GmbH )
- SugarCRM Hint – neuer Data Quality Service von SugarCRM
- DSGVO Management System als günstige Subscription von der Ecomply GmbH, München
- DSGVO Gesetz Erwägungsgründe Nr.1
- DSGVO Gesetz Erwägungsgründe Nr. 39